Alle Bürger haben Anspruch auf ein direktes Vertragsverhältnis zum Arzt nach § 13 SGB-V: Kostenerstattung statt Sachleistung.
Jede gesetzliche Krankenkasse muß ihrem Mitglied eine privatärztliche Behandlung ermöglichen.
Leistungen, die Ihre Kasse nicht erstattet, können von einer Ergänzungsversicherung nahezu vollständig aufgefangen werden. Diese kostet je nach Alter zwischen 20 und 60 Euro/Monat ("Wahltarif Kostenerstattung"). Ich behandle mehrere Patienten, die damit seit vielen Jahren gute Erfahrungen gemacht haben.
Sie können jederzeit von der Kostenerstattung (= optimale Behandlungsmöglichkeiten auf Rechnung)
zurückkehren
in die Sachleistung (= beschränkte Behandlungsmöglichkeiten auf Chipkarte).
Die wenigen Schritte zum Privatpatienten finden Sie hier.